Ein (Grund-) Recht aufs Internet
Ueber den "Computerclub Zwei"-Podcast, Folge 229, kam die Information, dass es in Finnland mittlerweile ein gesetzlich verankertes Grundrecht auf einen Internetzugang mit mindestens einem Megabit Bandbreite gibt. Das bedeutet natuerlich auch, dass die dortigen Provider eine flaechendeckende Grundversorgung gewaehrleisten muessen.
Welch ein krasser Gegensatz zum Rest der Welt, zumal die Finnen die ersten sind, die ein solches Gesetz verabschiedet haben. In Frankreich werden zeitgleich Internetzugaenge limitiert, in vielen anderen Laendern herrscht nach wie vor eine nicht internette Zensurpolitik, die ebenso nicht wuenschenswert ist. Und in Deutschland?
Hierzulande wird der Begriff "Grundversorgung" meistenteils in Zusammenhang mit dem "Auftrag" der oeffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verwendet. Doch nach Abschaltung des terrestrischen, analogen TV-Netzes ist diese "Grundversorgung" nicht mehr ueberall gegeben, trotzdem muss weiter dafuer bezahlt werden. In vielen laendlichen Gegegenden ist man froh, zumindest einen 768 Kilobit oder einen ISDN-Zugang zu haben, sofern dieses ueberhaupt moeglich ist. Funkstrecken konnten die weissen Flecken bisher nicht fuellen.
Der hiesige, mal wieder typisch-deutsche Tarifdschungel behindert vielerseits das Interesse an Mobilfunk-Datenzugaengen, da diese oftmals viel zu teuer und/oder generell unattraktiv sind. Wer zahlt schon fuer eine ganze Stunde Gebuehr wenn gerade mal fuer ein paar Sekunden Emails mit dem Mobilphon abgerufen werden? "Keiner", denkt der geneigte Leser? Doch. Das passiert vielen Leuten taeglich etliche Male, weil automatisierte Vorgaenge keine Ruhezeiten kennen. Und die Provider verdienen daran nicht unerheblich mit…
Nun mag argumentiert werden, dass dieses die Ansichten eines "Nerds" sind, der sowieso taeglich mit dem Internet konfrontiert ist. Das stimmt sicherlich auch irgendwie, aber letztendlich laeuft ja mittlerweile vieles, was uns im Alltag begleitet, im Internet zusammen: Banking, Fernsehen, Radio, Telefon, etc. Und genau deswegen macht es Sinn, einen entsprechenden Grundzugang auch als Grundrecht zu verankern. Es ist zumindest eine Art der modernen Grundversorgung jenseits von alten Zoepfen, die heutzutage oftmals nur noch eine Nischenrelevanz haben, aber trotzdem weiter im alten, vollen Umfang subventioniert werden…