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Kein Pfand fuer SIM-Karten

12. Juni 2014

Ein gutes und richtiges Gerichtsurteil ist gefallen:

"(…) Mobilfunkanbieter dürfen keine Pfandgebühr für SIM-Karten erheben. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin und beruft sich auf ein Urteil des Landgerichts Kiel (Az.: 4 O 95/13). Der Anbieter Mobilcom-Debitel hatte Kunden, die nach Vertragsende ihre SIM-Karte nicht auf eigene Kosten zurückschickten, rund 10 Euro in Rechnung gestellt. Dagegen hatte der vzbv geklagt. Die Richter schlossen sich der Ansicht der Verbraucherschützer an, dass das Unternehmen kein berechtigtes Interesse an der Rückgabe der SIM-Karten habe und ihm auch kein Schaden entstehe, falls Kunden die Karten nicht zurückschickten. (…)" Quelle: Heise.de

Ein "normal" denkender Mobilfunkkunde vernichtet seine SIM-Karte wohl eher, als dass er sie an eine Firma zurueckschickt, die die darauf befindlichen Telefonnummern eventuell wiederherstellen koennte…

…oder er haengt sie zusammen mit anderen Erinnerungsschnipseln als Erinnerung gerahmt an die Wand :-)

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