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Eingeschraenkter Winterdienst

19. Dezember 2010

…ein Artikel aus der letzten Wintersaison, hier aus aktuellem Anlass wieder hervorgeholt… :)

Diejenigen, die ein Eckhaus besitzen oder bewohnen, sind in diesen Tagen leider besonders gefordert, denn es reicht laut Gesetzesauflagen nicht, nur die Seite mit der Grundstueckseinfahrt vom Schnee zu befreien. Generell muss der gesamte Gehbereich, der vom eigenen Grundstueck gestreift wird, beruecksichtigt werden. Grundsaetzlich liegt diese Pfilcht beim Hauseigentuemer oder dem Vermieter, Letzterer kann aber per Mietvertrag seine Mietparteien dazu verdonnern.

Besonders in Deutschland ist diese Sache typischerweise ueber-reguliert. Waehrend in anderen Laendern ein nicht geraeumter Buergersteig als ein "Act Of God" bezeichnet und gehandhabt werden kann, treibt es hierzulande die Deutschen teilweise (wie hier kuerzlich geschehen) schon um fuenf Uhr morgens auf die Gehsteige, um die Nachbarn mittels lauter Kratzgeraeusche fruehzeitig aus dem Schlaf zu reissen. Manchmal geht es auch erst abends nach 22 Uhr los und derjenige, der gerade ins Bett gegangen ist, muss darauf hoffen, dass der arbeitswuetige Nachbar gleichmaessig schippt, damit das monotone Geraeusch den Einschlafvorgang befluegelt…

Fakt ist, dass trotz aller Witterungsbedingungen vergessen wird, dass es so etwas wie eine Nachtruhe gibt und dass es gerade am Wochenende Zeitraeume gibt, in denen Schnee schieben nicht gerade erwuenscht bzw. erlaubt ist. Es schneit. Es ist Winter. Darauf muessen sich auch Radfahrer und Fussgaenger einstellen und keiner darf erwarten, dass der Radweg bzw. Buergersteig generell in idealem Zustand gehalten werden kann. Die Kommune macht’s ja schliesslich vor, denn Nebenstrassen werden mittlerweile nicht mehr geraeumt und/oder gestreut, also muss jeder, der "abbiegt", sowieso mit erschwerten Bedingungen rechnen.

Diejenigen, die sofort "Schneeschieber bei Fuss" parat stehen, sobald sich nur eine Flocke am Himmel zeigt, haben entweder nichts Besseres zu tun oder sind uebervorsichtig, denn der Gesetzgeber sagt auch hier, dass nicht geschoben werden muss, solange der Niederschlag anhaelt.

Vielleicht sollten Privatleute auch hier der Kommune nacheifern und sich einfach ein Schild mit der Aufschrift "Eingeschraenkter Winterdienst" zulegen :-)

Weiterlesen: Streupflicht / Wikipedia / Sueddeutsche

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