Home > Diverses > Kein Alkohol ohne Auto

Kein Alkohol ohne Auto

31. August 2011

Es gibt schon merkwuerdige Gesetze… In Nuernberg staunte jemand nicht schlecht, als ihm in einem Tankstellenshop der Erwerb zweier Flaschen Bier verweigert wurde. Dass er schon zweimal volljaehrig ist, sieht man ihm an und generell kam ihm die ganze Geschichte wie ein Streich mit der versteckten Kamera vor…

Ihm wurde das Bier verwehrt, weil er das Tankstellengelaende zu Fuss betreten hatte und somit nicht als "Reisender" galt. "Aha. Wenn ich also mit einem Auto hier vorgefahren waere, haetten sie mir das Bier verkauft?" fragte er unglaeubig. "Ja, selbstverstaendlich" war die gar nicht mal so selbstverstaendliche Antwort…

Tatsaechlich gibt es diesbezuegliche Regelungen, nach denen Tankstellenshops solche Dinge in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr (also ausserhalb der normalen Ladenoeffnungszeiten) nur an Reisende mit Automobil abgeben duerfen. Also… demnaechst "leihen" sich die Jugendlichen, die durch diese Massnahme vom Alkoholkonsum und dem damit einhergehenden Laermen abgehalten werden sollen, einen Wagen und fahren damit unter Umstaenden alkoholisiert zur Tanke. Da beisst sich doch die Katze in den Schwanz…

Die Jugendlichen werden sich den Alkohol sowieso besorgen, zur Not wird am Tag fuer den Abend vorgebunkert. Daher ist es auch unerheblich, ob eine Tankstelle generell Alkohol anbieten darf oder nicht. Den "normalen" Nachbarn einer Tankstelle wird durch so eine Regelung zumindest ein wenig Luxus verwehrt, es sei denn, sie holen fuer 200m das Auto aus der Garage. Die Umwelt wird’s ihnen danken…

KategorienDiverses