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Sie haben gewonnen!

11. August 2009

Endlich sind sie verboten, die ungebetenen, anonymen Werbeanrufe. Was die wenigsten wissen, ist, dass es auch schon frueher eigentlich verboten gewesen ist, Verbraucher ohne deren explizite Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen. Trotzdem fand das immer wieder statt und es gab einen wahren Wildwuchs von dubiosen Drueckerfirmen, die via 600 Ohm (=Telefon) ihr Unwesen trieben.

Mittlerweile ist das Ausmass so dermassen hoch, dass sich die Buerger auf breiter Ebene gestoert fuehlen. Es ist aber auch aergerlich, wenn man zur besten Feierabendzeit wegen eines unerwuenschten Werbanrufs vom Sofa geholt oder beim Essen gestoert wird. Die Anrufer werden dabei oftmals aggressiv und machen auch vor niveaulosen Beleidigungen nicht Halt, sind sie doch durch ihre unterdrueckte Rufnummer quasi geschuetzt.

Doch damit ist jetzt gluecklicherweise Schluss, denn anonyme Werbeanrufe sind mittlerweile strafbar und das ist gut so. "Auch das Telekommunikationsgesetz ist um einen Bußgeldtatbestand erweitert worden. Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Rufnummer künftig nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern und die Nachverfolgung zu erschweren. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot kann die Bundesnetzagentur dem Anrufer Bußgelder von bis zu 10.000 Euro auferlegen."
(Quelle: Netzeitung)

Seitdem der Schreiber dieser Zeilen sich aus dem Telefonbuch hat austragen lassen, sind diese zuvor oft erfolgten Werb- und Umfrageanrufe angenehmerweise fast vollstaendig ausgeblieben. Viele dieser "Firmen" nehmen naemlich das Telefonbuch oder Nummerndatenbanken à la "Clicktel" zu Hilfe…

Nochmal die Netzeitung: "Wer Verstöße melden und ahnden lassen will, kann sich an die Bundesnetzagentur wenden. Mit einem bei der Bundesnetzagentur erhältlichen Formblatt ist das schnell und einfach online möglich." Kleines Fundstueck zum Schluss: Blogeintrag aus dem Jahr 2006 :)

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