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YouTube-Verlinkungen

1. Juni 2012

Der Blogger und Rechtsanwalt Markus Kompa aus Muenster soll mehr als tausend Euro zahlen, weil er ein YouTube-Video auf seinem Blog verlinkt hatte, berichtet u.a. Welt Online:

"Der Münsteraner Blogger Markus Kompa ahnte nichts Böses, als er in seinem Blog zum Medienrecht in einem Beitrag einen Link auf ein Youtube-Video setzte, der Inhalt: Ein kritischer Bericht des ZDF-Magazins "Wiso" über den bayerischen Arzt Nikolaus Klehr und dessen angebliche Krebs-Heilmethoden.

Was Kompa nicht bedachte: Klehr geht seit Monaten höchst klagefreudig nicht nur gegen das ZDF vor, sondern auch gegen jeden, der den Wiso-Beitrag weiterverbreitet. Er sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Als Weiterverbreitung sehen Klehr und seine Anwälte auch bereits einen simplen Link zum Videoportal Youtube an.

Das Ergebnis: Kompa flatterte eine Abmahnung, dann eine einstweilige Verfügung plus Anwaltskostenrechnung ins Haus, weit über tausend Euro sollte ihn der Verweis auf den ZDF-Fernsehbeitrag bei Youtube kosten. (…)"

Kompa wollte und will das aber nicht akzeptieren und blaest zur Gegenwehr. Die zu Spenden aufgerufene Netzgemeinde zeigt sich teilnahmsvoll und somit besteht nun die Moeglichkeit, gegen dieses Urteil -sollte es rechtskraeftig werden- vorzugehen.

Einer Meinungskundgabe bezueglich des Herrn Klehr und seiner Aktivitaeten enthalte ich mich hiermit ausdruecklich. Ich verweise auf diese Sache, weil ein eventueller "Nebeneffekt" derselben grosse Auswirkungen fuer die "Blogger-Gemeinde" haben koennte…

Der "Otto-Normal-Blogger" (nicht abfaellig gemeint…) kann nicht saemtliche Hintergruende bezueglich der Entstehung und Rechtslage eines normalen (YouTube-) Videos hinterfragen. An dieser Stelle muessten schon professionelle Recherchen erfolgen, die z.B. fuer Privatpersonen nicht so ohne weiteres realisierbar sind. Somit muss (und wird!) meistens aufgrund des "gesunden Menschenverstandes" entschieden.

Videos mit offensichtlich-zweifelhaften Inhalten (Verbrechen, Propaganda…) oder diffamierenden Inhalten werden im allgemeinen von normal-denkenden Menschen nicht verlinkt. Wenn es -wie in diesem Fall- einer serioesen Quelle entstammt (ZDF) oder es sich z.B. um ein "Official Video" einer Musikband handelt, sollte (!) man eigentlich davon ausgehen duerfen, dass eine Verlinkung oder Einbettung desselben okay ist. Schliesslich gibt es bei YouTube fuer den Einspieler des Videos die Moeglichkeit, eben diese Optionen auch zu deaktivieren, also die externe Verwendung zu unterbinden.

Soll heissen: Ist ein YouTube- bzw. Onlinevideo ordnungsgemaess veroeffentlicht und freigegeben, dann sollte es auch weiterhin extern eingebunden werden duerfen. Schliesslich wollen die Urheber in den allermeisten Faellen auch, dass es eine grosse Verbreitung findet. Externe Seiten, Apps und soziale Netzwerke wie "Facebook" tragen erheblich dazu bei. Wenn aber nun durch so eine Geschichte, wie sie Markus Kompa derzeit wiederfaehrt, eine neue Abmahnwelle losgetreten werden koennte, ist das bedenklich, denn diese wuerde ja auch vor den riesigen Archiven der Blog-, Profil- und Webseiten dieser Welt nicht Halt machen.

Die sogenannte "Aktion Klehranlage" wird auf der Webseite von Markus Kompa erklaert:

(…) Da der Prozess aber nun einmal irgendwie finanziert werden muss, biete ich folgendes „Anlage-Modell“ an:

Wenn etwa jeder aus meiner Twitter-Timeline einen 20er spenden würde, wäre der Prozess bis einschließlich BGH spielend finanziert. Ein 20er entspricht in etwa den Kosten eines Abendessens in einem preiswerten Restaurant, zu dem mich vielleicht der eine oder andere sowieso einladen müsste, wenn mich Klehr plattklagt und ich dann auf der Strasse weiterbloggen muss. Man könnte einen 20er auch als Shareware-Honorar für meine über 1.000 Blogposts sehen, die offenbar viele Leser wenigstens unterhaltsam finden. Jedenfalls aber kann man 20,- € als Einsatz für einen Prozess, der wohl nicht ganz unwichtig ist, durchaus verschmerzen. Jeder 20er, der eingeht, ist auch ein Signal in Richtung Hamburg, dass diese unsägliche, das Grundgesetz verhöhnende Gängelei nicht „im Namen des Volkes“ geschieht. (…) Jeder Anleger, der 20,- € unter dem Vermerk „Klehranlage“ überweist, investiert zunächst in den laufenden Prozess. Im Erfolgsfalle wird die Einzahlung nach Abschluss der juristischen Gefechte anteilig wieder erstattet werden. Wer eine Rückerstattung seines Restanteils möchte, möge mir dann, wenn es soweit ist, per E-Mail seine Bankverbindung mitteilen. Ich schlage jedoch alternativ vor, Überschüsse in eine längst überfällige Stiftung oder einen Verein zu überführen, welche die Abwehr von querulatorischen Eingriffen in die Meinungsfreiheit im Internet in vergleichbaren Fällen finanzieren. Die Klehranleger werden dann mit irgendwelchen Tools befragt, welche Anliegen sie unterstützen möchten. Wie wir den Verein oder die Stiftung aufziehen, müssen wir noch prüfen. (…)"

Weitere Informationen hierzu gibt es bei www.kanzleikompa.de

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