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Samples sind kein Freiwild

20. November 2008

Samples sind kleine Tonfetzen aus einem beliebigen Musikstueck, welche gerne mal entnommen und beispielsweise als neu formierte Tonschleife in andere Musikstuecke eingebunden werden, was diese wiederum oftmals interessant(er) macht. Madonna durfte bei "Hung Up" sogar ein waschechtes Abba-Sample offiziell einsetzen, Rihanna bediente sich bei Soft Cell`s "Tainted love" und Kid Rock trumpfte in diesem Sommer mit "All Summer Long" auf, worin unter anderem der legendaere Riff aus dem Oldie "Sweet Home Alabama" enthalten ist. Alles toll, alles schoen.

Aber Beispiele wie diese mehr oder weniger aktuellen hat es natuerlich auch schon frueher gegeben und wenn man sich den Anfang des Songs "Nur Mir" von Sabrina Setlur anhoert, dann wird natuerlich sehr schnell und eindeutig die Originalvorlage von Kraftwerk ("Metall auf Metall") erkennbar. Und deswegen haben die Elektrosound-Pioniere gegen Moses Pelham, der den Setlur-Song aus der Taufe gehoben hatte, geklagt, und das anscheinend erstmal vergeblich.

"Bei der Urteilsverkündung stellte der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm klar, dass grundsätzlich auch kleinste Teile eines Musikstücks urheberrechtlich geschützt sind und deshalb nur mit Zustimmung des Urhebers entnommen werden dürfen.

Allerdings sehe das Urheberrecht eine Ausnahme von dieser Regel vor, um das kulturelle Schaffen zu fördern. Danach dürfe ein Musiker solche Tonsequenzen aus anderen Stücken entnehmen, die wegen ihrer besonderen Eigenart nicht einfach nachgespielt werden könnten." (Quelle: SZ online)

Uebertreiben darf man es allerdings auch nicht. Jetzt stellt sich die Frage, was legitim ist und was nicht. Ein "Zweisekuender" wie im jetzigen Fall hat gereicht, um ein ganz "neues" Soundelement in ein neu entstehendes Stueck hineinzubringen. Letztendlich zahlt sich das in vielen Faellen spaeter auch in barer Muenze aus und daher trommeln die urspruenglichen Urheber zurecht.

Andererseits kann auch nur eine einzige Note, ein einziger Klangfetzen von wenigen Millisekunden in einem geeigneten Sampler passend weiterverarbeitet werden. Der Gong der "Tagesschau" beispielsweise ist sicherlich eine Art Markenzeichen und kann prima mittels einer geeigneten Hardware- und/oder Softwarevorrichtung wiedererkennbar in einen anderen, musikalischen Kontext gebracht werden. Allerdings handelt es sich hierbei eigentlich nur um ein Geraeusch, welches nicht jeder von vornherein mit handelsueblichen, ggf. einfachen Mitteln nachstellen kann.

Anders verhaelt es sich natuerlich bei den "MashUps", bei denen oftmals zwei- oder mehrere Musikstuecke parallel so zusammengemischt werden, dass daraus eine Art "interessanter Remix" entsteht. In diesen Faellen werden eindeutig (wieder-) erkennbare Songbausteine benutzt, deren Urheberrechte natuerlich beachtet werden muessen. Aber auch hier fragen viele "Kuenstler", ob es sich bei so einem Mashup nicht um eine neues, musikalisches Werk handelt, welches individuell behandelt werden muesste. Die Antwort darauf ist ein eindeutiges "Jein" :-)

Eines ist aber Fakt: Samples und andere musikalische Zitate machen viele Songs erst richtig interessant und attraktiv. Daher ist es eine Frage der Abwaegung, inwieweit ein Sample eine neues Werk gepraegt hat. Im Falle von "Kid Rock" ist das eindeutig zu einem hohen Anteil geschehen und sowohl Warren Zevon (fuer die bei "All Summer Long" eingebettette Klaviermelodie aus "Werewolves Of London") und Lynyrd Skynyrd bzw. deren Rechtverwalter sollten (und werden sicherlich auch) zurecht davon profitieren.

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