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Teure Temp-Dateien?

22. Juni 2011

Facebook macht die Welt kleiner und buendelt Bilder, Videos, Texte usw. in einer Oberflaeche. Den Anwender freut’s, denn mit ein paar wenigen Klicks sind das Lieblings-Musikvideo (sofern in "unserem" Land verfuegbar), die frischgeschossenen Handybilder oder das Tagesmotto in Form eines Textzitats im eigenen Profil eingebunden.

Meistens werden diese Daten nicht transferiert bzw. neu hochgeladen, sondern einfach "nur" verlinkt und man denkt sich nichts dabei. Leider faengt an dieser Stelle nicht nur der typisch-deutsche Rechts-Amts-Schimmel wieder gefaehrlich an zu wiehern. Rein technisch gesehen entstehen beim Ansehen von Online-Videos, Streams und dergleichen "Kopien" dieser Streifen z.B. im Temp-Ordner des wiedergebenden Systems. Und schon kommen gewisse Leute und Leutinnen in gewissen Kanzleien auf den Plan und wittern einen neuen Naehrboden fuer ihre beliebten Abmahnschreiben.

"(…) Bei 150 Leuten, die Zugriff haben, kann man nicht mehr von privater Nutzung und Privatkopie sprechen“, sagt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Und wer urheberrechtlich geschützte Fotos, Musikstücke, Filme oder Texte verbreitet, muss nun mal die Lizenz dafür erwerben.
Aus Sicht mancher Experten gilt das sogar für einen Link auf eine andere Internetseite. Inhalte wie Foto- und Videodaten bleiben in diesem Fall zwar beim Urheber, doch auf Facebook erscheint in diesem Fall ein Miniaturbild von der betreffenden Seite sowie ein Kurztext. Rechtlich ist dies zumindest eine Grauzone. (…) Für Abmahnanwälte kann die typische Facebook-Seite eines Teenagers 10.000 bis 15.000 Euro wert sein. (…)"
Quelle: Artikel bei Welt.de

Man sollte doch die Kirche im Dorf lassen. Natuerlich ist es nicht richtig, einen Inhalt von einer Webseite herunterzuladen, ihn ggf. lokal abzuspeichern und ihn dann bei Facebook unter Umstaenden in einem neuen Kontext neu einzuspielen. Ganz klar. Was aber unbedenklich bleiben sollte, ist das gezielte Verlinken von Facebook ausgehend auf externe Inhalte. Kommentieren ist ja schliesslich erlaubt, ja sogar oftmals erwuenscht. Das sich dann darueber gestritten wird, ob die kleinen Vorschaubildchen fuer einen Text oder ein Video schon einen Rechteverstoss darstellen, wirkt irgendwie kleinkariert. Abgesehen davon sind Hinweise von Facebook-Anwendern fuer eine Webseite in vielen Faellen auch foerderlich, weil sie Traffic und Aufmerksamkeit generieren, was wiederum die Werbepartner dieser externen Seiten freut.

Damit Videos ruckelfrei laufen, muessen sie ggf. zwischengespeichert werden. Allerdings wird dabei meistens nur ein kleiner Teil versteckt im System abgelegt und nach dessen Abarbeitung automatisch wieder geloescht. Also kann von einer "vollwertigen" Kopie des Videos keine Rede sein. Musik muss analog gewandelt werden, sonst kann man sie nicht hoeren. Texte muessen gross genug dargestellt werden, sonst kann man sie nicht lesen. In allen Faellen bietet das Abspielen bzw. das Darstellen der Inhalte Angriffspunkte fuer "Raubkopien", denn ein analoges Tonsignal laesst sich abfangen bzw. mitschneiden, Videos lassen sich abfilmen und Texte koennen trotz "nur-lesen-PDF" abfotografiert werden, sowohl analog als auch digital. Damit muessen Anbieter von entsprechendem Content nunmal leben.

Andersherum sollte dies aber auch kein Freibrief fuer Contentklau sein. Im Grunde genommen ist es wie im "normalen" Leben auch: Zitieren, Markieren, auf etwas aufmerksam machen – ja. Komplette Inhalte uebertragen oder gar manipulieren – nein. Zumindest nicht ohne Quellenangaben und/oder Genehmigung. Am sichersten faehrt man natuerlich mit komplett-eigenen Inhalten (selbstgeschossene Fotos, selbstgedrehte Videos, eigene Musik oder Lyrik). Doch wenn man alltaegliche Themen und Quellen im normalen Rahmen nicht mehr kommunizieren darf, ohne ein mulmiges Gefuehl zu haben, wird’s eng – auch im Gesichtsbuch…

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