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Absurde, deutsche Regelwut

21. Juli 2012

[subjektivemeinungsaeusserung]
Es gibt viele Beispiele fuer "deutsche" Regelwut, die aber oftmals europaeische Wurzeln haben. Manchmal fragt man sich, ob demnaechst eine gestaffelte Gebuehr fuer’s Linksrumfurzen oder Rechtsrumfurzen erhoben werden wird :-)

Jetzt gab es ein neues Urteil: Das "Wegdruecken" eines ankommenden Anrufs waehrend der Autofahrt kommt einer Benutzung des Handys gleich und wird wie bei einem richtigen, durchgefuehrten Gespraech geahndet. Dabei ist das im allgemeinen doch nur ein kleiner Griff, der dem Senderwechsel beim Autoradio gleichkommt. Wenn das so weitergeht, darf man demnaechst waehrend der Autofahrt nicht einmal mehr Niesen und zum Taschentuch greifen…

Das Autofahrer mit Handy am Ohr zu unbedachtem Fahrfehlverhalten neigen, ist erwiesen und daher macht die Auflage, eine Freisprechanlage benutzen zu muessen, absolut Sinn. Doch die Tatsache, dass man das Handy waehrend der Fahrt nicht einmal beruehren darf, um es ggf. woanders hinzulegen oder einen Anruf wegzudruecken, ist ein zu weit gehender Eingriff in die Privatsphaere, die auch ein Autofahrer innerhalb seiner Karosserie geniessen duerfen sollte…
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