NormCast 209

29. Juli 2012 Kommentare ausgeschaltet

Die Band WAHNSINNLICH aus Ostwestfalen steht am Anfang ihrer Karriere und gleich ihr erster Song sorgte schon fuer grosse Aufmerksamkeit. Grund genug fuer ein entspanntes Studiogespraech, natuerlich mit exklusiver, musikalischer Live-Einlage. JUPITER JONES lassen ebenfalls gruessen.

MP3 Download : NormCast Episode 209 vom 29.07.2012

Links zur Sendung:

Homepage der Band WAHNSINNLICH

Song "Bello da morire (zum Sterben schön)" bei Amazon.de

EDEL Records | Mickey Meinert’s Homepage | Hallabalooza

FragezeichenpodSonderfolge mit Jupiter Jones | Jupiter JonesStill (Video)

KategorienNormCast

Das Fernsehsommerloch

28. Juli 2012 Kommentare ausgeschaltet

Gerade im Sommer muessten sich die Fernsehsender doch besonders um attraktive Programminhalte bemuehen, um die Menschen vom heimischen Grill oder aus den Biergaerten der Umgebung fernzuhalten. Sollte man meinen. Doch stattdessen fuegen sie sich in ihr Schicksal und fuellen ihre Tagessendezeit mit Wiederholungen und weiteren Dingen, die in der TV-Hochsaison der kalten Jahreszeiten keinen Platz finden wuerden.

Tagesaktuelle Shows wie "TV Total" finden im Sommer nicht statt und teuer eingekaufte "Blockbuster"-Filme sollen natuerlich auch nicht fuer ein unterzahliges Publikum verheizt werden. Das ist sogar verstaendlich.

SAT1 hat die alljaehrliche, gebetsmuehlenartige Wiederholung der "Asterix"-Filme mittlerweile seinem Schwestersender Kabel Eins ueberlassen; billige, meistens inhaltlich fragwuerdige Krawall-Doku-Soaps fullen das Tagesprogramm von RTL, gefolgt vom unverfaenglichen "Simpsons"-Marathon auf ProSieben. ARTE graebt "Simon Templar" wieder aus, waehrend Jonathan und Jennifer auf ZDFNeo hart aber herzlich ihren Friedwart suchen; waehrenddessen glaenzen die anderen, oeffentlich-rechtlichen Spartensender mit Gorilla, Spinne, Panda, Kellerassel und Co. in etlichen Varianten. Ach ja, die Fernsehkoeche wueten natuerlich auch weiterhin…

Es stimmt also, Sommerzeit gleich Wiederholungszeit. Aber eigentlich stoert das nicht, denn es gibt genug Real-Life-Alternativen zum Fernseher. Oder aufgenommene Konserven. Oder Webstreams. Wenn’s denn sein muss…

Die "Neue Westfaelische" Zeitung geht sogar so weit, dass sie im August auf ihre taegliche Fernsehkritik-Kolumne verzichtet:

"Dass es noch öder geht, zeigt das diesjährige Sommerprogramm. Im Juni gab’s wegen der Fußball-EM zum ohnehin schwachen Programm vor allem Wiederholungen als Dreingabe. (…) Wer nun auf den August hofft, der wird erneut enttäuscht. In London laufen die Olympischen Spiele auf Hochtouren, und die Sommerferien dauern auch noch an. Also machen die Sender im August einfach weiter so wie im Juni und Juli. (…) Wir als Zeitung ziehen aus der sommerlichen Nicht-Leistung der Sender nun unsere Konsequenz und werden im August auf die tägliche TV-Kritik auf der Kulturseite der Neuen Westfälischen verzichten. Dieses Programm ist es einfach nicht wert, dass wir unsere Ressourcen dafür einsetzen. (…)" Quelle: NW-News.de

Schoene Ferien! :-)

KategorienMedien

Podcast – Alarm

24. Juli 2012 Kommentare ausgeschaltet

MP3-Dateien sind nahezu ueberall abspielbar – wenn sie zumindest einigermassen "normgerecht" sind. DVD-Player, Digitalreceiver jeglicher Art, Handys, mobile MP3-Player oder Autoradios eignen sich mittlerweile nahezu universell zur Wiedergabe des mittlerweile zwar betagten, aber nach wie vor beliebtesten Audiodateiformats.

Doch leider bietet auch das MP3-Format (insbesondere durch das Vorhandensein des "ID3V2-Tags") Moeglichkeiten, eine Datei zumindest auf aelterer Hardware unhoerbar zu machen, weil beispielsweise aeltere Autoradios sie aufgrund diverser Nicht-Audio-Informationen, die in diesen ID3V2-Tag eingebaut werden koennen, nicht mehr erkennen. Das ist insofern aergerlich, als dass man das meistens erst dann merkt, wenn das Radio seinen Dienst quittiert und die extra fuer die lange Fahrt gebrannte CD-RW oder der USB-Stick dann vorerst in die Ablage wandern muessen, waehrend der Fahrer sich dann zwangsweise den "besten Hits der 80er, 90er und dem besten von heute" hingeben muss…

Ich schreibe das, weil dieses in letzter Zeit gehaeuft und bei verschiedensten Podcasts vorkommt. Abhilfe schafft in solchen Faellen das einfache Entfernen des id3-Tags – wenn man denn vor dem Ueberspielen auf den Auto-Datentraeger daran denkt :-) Die Audioinformationen selbst muessen NICHT neu komprimiert werden…

Hier mal ein Beispiel einer Datei, die NICHT ueberall funktioniert:

Die Apfel-Software "iTunes" schreibt generell oftmals viel inkompatiblen "Mist" in den id3-tag, aber ausschlaggebend fuer die Inkompatibilitaet duerfte hier das Vorhandensein einer viel zu grossen Coverbilddatei sein (1400*1400 Pixel) und zudem generieren Dateien im "png"-Format anscheinend ebenfalls einen fehlerhaften Header.

Sorry, Marcus, dass Deine Datei jetzt hier als Beispiel herhalten muss, aber: Du bist nicht allein :-)

Hier ein Beispiel einer kompatiblen Datei:

Das Coverbild sollte 300*300 Pixel NICHT ueberschreiten und moeglichst im ".jpg"-Format vorliegen. Zudem reicht die Angabe von "Album-Artist-Genre-Title-Track-Year" plus ggf. einzeiligem Kommentar. Alles andere ist nicht Luxus, sondern Ballast.

Wer mehr moechte, sollte von vornherein einen "Enhanced Podcast" erstellen, muss sich aber dann damit abfinden, dass dieser (zumindest noch) nicht ueberall problemlos abspielbar sein wird…

KategorienComputerkram

Absurde, deutsche Regelwut

21. Juli 2012 Kommentare ausgeschaltet

[subjektivemeinungsaeusserung]
Es gibt viele Beispiele fuer "deutsche" Regelwut, die aber oftmals europaeische Wurzeln haben. Manchmal fragt man sich, ob demnaechst eine gestaffelte Gebuehr fuer’s Linksrumfurzen oder Rechtsrumfurzen erhoben werden wird :-)

Jetzt gab es ein neues Urteil: Das "Wegdruecken" eines ankommenden Anrufs waehrend der Autofahrt kommt einer Benutzung des Handys gleich und wird wie bei einem richtigen, durchgefuehrten Gespraech geahndet. Dabei ist das im allgemeinen doch nur ein kleiner Griff, der dem Senderwechsel beim Autoradio gleichkommt. Wenn das so weitergeht, darf man demnaechst waehrend der Autofahrt nicht einmal mehr Niesen und zum Taschentuch greifen…

Das Autofahrer mit Handy am Ohr zu unbedachtem Fahrfehlverhalten neigen, ist erwiesen und daher macht die Auflage, eine Freisprechanlage benutzen zu muessen, absolut Sinn. Doch die Tatsache, dass man das Handy waehrend der Fahrt nicht einmal beruehren darf, um es ggf. woanders hinzulegen oder einen Anruf wegzudruecken, ist ein zu weit gehender Eingriff in die Privatsphaere, die auch ein Autofahrer innerhalb seiner Karosserie geniessen duerfen sollte…
[/subjektivemeinungsaeusserung]

KategorienDiverses

Leistung lohnt sich – oder nicht ?

18. Juli 2012 Kommentare ausgeschaltet

Die sogenannten "Langzeitstudenten" wurden frueher auf den Unis einerseits belaechelt, andererseits verkoerperten sie auch ein gewisses Lebensgefuehl. Die aufkommende Studiengebuehrenpflicht reduzierte die Anzahl dieser Langzeitstudierenden erheblich, machte aber vielen anderen Aspiranten die Teilnahme an einem Studiengang ebenfalls unmoeglich. Letztendlich wurde und wird oftmals ueberlegt, die Studiengebuehren wieder abzuschaffen.

Die voraussichtliche Laenge eines Studiums ist zwar vorgegeben und darf nicht so ohne weiteres ueberschritten werden, aber, was ist, wenn sich ein paar fleissige Leute hinsetzen und das Studium weit unter der zeitlichen Vorgabe absolvieren? Man sollte doch meinen, dass das eine gute Sache ist, denn schliesslich fallen sie niemandem (ausser sich selbst) zu Last und machen ggf. frueher den Weg fuer Nachzuegler frei. Zudem sind Ambition, Fleiss und Diziplin doch nach wie vor Tugenden, die zu foerdern sicherlich nicht falsch ist. Doch der jetzt bekannt gewordene, im Folgenden zitierte Fall laesst den Schreiber dieser Zeilen an der Richtigkeit des Systems zweifeln…

via Welt Online :

"Marcel Kopper und Robert Grünwald aus Dortmund sowie Marcel Pohl aus Arnsberg sind 22 Jahre alt. Zwei von ihnen haben das Kunststück vollbracht, ein auf elf Semester angelegtes Studium an der Hochschule für Ökonomie und Management (FOM) in vier Semestern zu absolvieren. Kopper ist in den letzten Zügen seines Masters, die beiden anderen sind seit über einem Jahr fertig.

So schnell hat vor ihnen vermutlich noch niemand ein Bachelor- und Masterstudium geschafft. Sie sind stolz auf sich, ihre Familien stolz auf sie, und auch beruflich hat es sich gelohnt. (…)

Es könnte eine beispiellose Erfolgsgeschichte sein, aber es gibt ein Problem: Die FOM ist sauer. Sie will die Studiengebühren für die Regelstudienzeit kassieren und nicht akzeptieren, dass Pohl seit seiner Kündigung zum Ende des Sommersemesters 2011 nicht mehr zahlt.

Die Hochschule begründet dies damit, dass die Gebühren für das Studium schon im Vorfeld feststehen – unabhängig von der Dauer des Studiums. Wer seine Abschlüsse erreicht hat, habe eben auch alle Leistungen in Anspruch genommen. (…)

Zusätzlich wären weitere noch nicht eingeforderte Gebühren in Höhe von 7000 Euro fällig. In diesem Fall müssten auch Grünwald und Kopper damit rechnen, Post von ihrer Hochschule zu bekommen. Grünwald meint: "Ich kann diese Leute nicht verstehen."

"Wir hätten ein wenig Anerkennung erwartet. Stattdessen werden uns Steine in den Weg gelegt", sagt Pohl, dem nach einigen Wochen an der Dortmunder Hochschule die Idee zum Turbo-Studium gekommen war. (…)

Eine etwaige Hochbegabung lässt sich an den Leistungen in der Schule nicht ablesen. Keiner der drei hat eine Klasse übersprungen, ihre Abi-Noten waren 1,8 (Pohl), 2,3 (Grünwald) und 2,6 (Kopper). Es ist der Ehrgeiz, den das Trio nach der Schulzeit entwickelte und der sie aufstreben ließ. Das Gelingen ihres Plans zeigt auch, was Teamarbeit bewirken kann. Dass man in einer kleinen Gruppe effektiver sein kann als allein. (…)

Mittlerweile hat das Gericht ein Urteil gesprochen. Am Mittwoch, gegen 11 Uhr wurde bekannt: Wer an einer privaten Hochschule sein Studium verkürzt, muss dennoch die kompletten Studiengebühren zahlen. Private Studiengebühren seien im Gegensatz zu den "Semesterbeiträgen" öffentlich-rechtlicher Hochschulen ein vertraglich vereinbarter Gesamtpreis für das Studium, entschied das Amtsgericht Arnsberg in einem am Mittwoch verkündeten Urteil (Az: 12 C 64/12). (…)"

Fazit: Von wegen "Leistung muss sich wieder lohnen". Diejenigen, die es darauf anlegen und es auch erfolgreich durchziehen, werden im Nachhinein noch mit Fuessen getreten. Das kann und darf nicht die Botschaft sein. Diese drei Leute haben sich beispielhaft verhalten und sicherlich sehr viel Eigenleistung ohne Inanspruchnahme von Hochschulmitteln erbracht, fuer die sie aber so gesehen nun zusaetzlich bezahlen sollen. Keine Hochschule dieser Welt haette sich einen menschlichen und/oder finanziellen Zacken aus der Krone gebrochen, wenn sie das Lernverhalten dieses Trios und die daraus resultierenden, positiven Resultate belohnt haette…

KategorienDiverses