Ein Pebibyte sind 1024 Tebibytes und 1000 Terabits sind ein Petabit. Nein, das ist kein Zitat aus einer Enzyklopaedie ueber nutzloses Wissen, denn auf dieser Webseite werden die verschiedenen Groessen aus der Welt der Bits und Bytes ins Verhaeltnis gesetzt und es ist zudem moeglich, diverse Umrechnungen selbst durchzufuehren.
Bis zum gestrigen Tag hatte ich mich laenger nicht bei YouTube angemeldet, zumal in letzter Zeit auch keine Videos gemacht wurden. Mittlerweile fragt YouTube (Google) bei der Anmeldung nach der Handy-Nummer und draengt mit zwei aufeinanderfolgenden Fenstern zur Angabe derselben. Ne, Leute, so nicht…
Ein weiteres Aergernis ist die Willkuer, die (hoechstwahrscheinlich durch wirre Automatismen) zur Sperrung vieler Videos fuehrt. Der "GEMA-Hinweis" duerfte mittlerweile ja die Runde gemacht haben, aber DAS hier fand ich schon heftig (auf Mausklick wird’s gross…):
In diesem Video (ein kleiner Zusammenschnitt der allerersten, damals noch real in Hamburg stattfindenden Verleihung des "European Podcast Award", siehe hier), kamen weder das hier erwaehnte Rene-Carol-Lied noch Teile davon auch nur ansatzweise vor. Es war kein Kanarienvogel im Hintergrund zu hoeren, der es zufaellig gepfiffen haette und es gab auch keine Texteinblendungen oder Hinweise auf dieses Lied in den begleitenden Notizen. Trotzdem wurde das Video in 239 Laendern gesperrt. Und ich glaube kaum, dass die Menschen im Suedsudan als eines der acht verbleibenden Laender an diesem Inhalt interessiert sind.
Fazit: ICH habe Gesehen-Gelacht-Geloescht…
Dies ist ein Experiment mit einem Arbeitstitel. Mal schauen, ob es Bestand haben wird. Es gibt kurze Audio-Updates in loser Reihenfolge, voellig unaufwendig und schnell produziert und sicherlich meistens mit aktuellem Bezug. Die heutigen 5 Minuten behandeln Wahlplakate und den European Podcast Award 2011, der am heutigen Donnerstag virtuell verliehen wird.
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Es wird immer toller… Diese Meldung kam mal wieder via Heise-Newsticker:
"Bei Internetauktionen kann der Anbieter einen Verkauf weit unter Wert nicht durch Abbruch der Versteigerung verhindern. Das hat das Landgericht Detmold in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: LG Detmold 10 S 163/11) und damit einem Käufer zu einem Wohnwagen zum Schnäppchenpreis von 56 Euro verholfen. Die Verkäuferin muss das Fahrzeug, das eigentlich einen Wert von etwa 2000 Euro hat, herausgeben. Zwischen den Parteien sei ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, urteilte das Gericht.
Die Verkäuferin hatte den Wohnwagen (Baujahr 1993) im vergangenen Jahr über ein Internetauktionshaus angeboten, Mindestgebot: 1 Euro. Bereits am zweiten Tag brach sie aber die Auktion ab, weil ihr Lebensgefährte den Wohnwagen anderweitig verkaufen wollte. Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt mit 56 Euro der Höchstbietende und pochte auf die Herausgabe des Wohnwagens. Die Beklagte hingegen erklärte, für sie sei die Sache mit dem Abbruch der Auktion erledigt. (…)"
So ein weltfremdes Urteil kann doch eigentlich nur von jemandem kommen, der eBay nicht verstanden hat (an dieser Stelle sei unterstellt, dass es sich um eine eBay-Auktion handelte). Natuerlich ist es aergerlich, wenn heissbegehrte Auktionen kurz vor ihrem Ende abgebrochen werden, aber letztendlich bleibt laut eBay-Richtlinien und in diesem Fall auch laut gesundem Menschenverstand ein Gegenstand Eigentum des Verkaeufers, solange die Auktion nicht ordnungsgemaess abgeschlossen wurde. Punkt. Genauso ist es auch im analogen Leben, denn erst mit dem Hammerfall nach den Worten "…und zum Dritten" durch den Auktionator ist eine reale Auktion gueltig.
In diesem internetten Fall hatte die Dame immerhin frueh genug abgebrochen, so dass niemand sich haette aergern muessen bzw. duerfen, denn es ist utopisch, dass der betreffende Wohnwagen auf dem Preisniveau von unrealistischen 56 Euro verblieben waere. In den allermeisten Faellen entscheiden erst die letzten 60 Sekunden massiv ueber den Ausgang einer Auktion und nicht selten schnellen bis dahin "schlappe" Preise in den letzten 10 Sekunden nochmal in die Hoehe, so dass aus 50 Euro durchaus noch 500 werden koennen. Das ist alles schon vorgekommen und wurde auch hier schon beobachtet.
Was waere denn, wenn ein Artikel waehrend einer Auktion tatsaechlich und nachweislich zerstoert oder gestohlen wuerde? Waere der Verkaeufer dann auch verpflichtet, fuer adaequaten Ersatz zu sorgen, nur damit der bis dahin mit 3,97 Euro Hoechstbietende der begleitenden Online-Auktion den Porsche 911 auch bekommt? Auch das ist wieder mal nur mit dem Begriff "absurd" abzuhaken. Protest ist hier gefordert.