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WiFi – Stayin' Alive

11. Juni 2012 Kommentare ausgeschaltet

Bei vielen Smartphone-Modellen gibt es das Problem, dass sich das Wlan nach Abschalten des Bildschirms und Aktivierung der Tastensperre zwecks Ruhezustand gleich mit abschaltet. Das ist aber nicht immer gewuenscht, weil beispielsweise Applikationen wie "What’s App" oder auch Radiostreams weiterlaufen sollen. Da diesem Phaenomen mit den normalen Android-Bordmitteln nicht zuverlaessig beizukommen ist, empfiehlt sich der Einsatz eines kleinen Zusatzprogramms.

"WiFi Keep Alive" gibt es gleich zweimal unter diesem Namen, wobei hier die eine Version (ohne Bindestrich) mit einem Samsung-Modell funktionierte und die andere (eigentlich besser durchdachte und aufwendigere) leider ab und zu versagte. Somit sei hier die simple Variante empfohlen, die im Grunde genommen nichts anderes macht, als den Router regelmaessig mit einem "Ping" zu kontaktieren und somit die bestehende Wlan-Verbindung aufrecht erhaelt. Funktioniert einwandfrei und hat zumindest hier keine fuehlbare Akkuverschwendung hervorgerufen…

KategorienComputerkram

Morgens am Fruehstueckstisch…

9. Juni 2012 Kommentare ausgeschaltet

…da sitzt man nichtsahnend am Fruehstueckstisch, blaettert in der Morgenzeitung und prustet ploetzlich lachend los :-) Ein gelungener "Brueller" aus der Feder von Ralph Ruthe!

Ach so: (…man muss ja mittlerweile doppelt vorsichtig sein…)
Die Zeitung – (c) Neue Westfaelische
Der Cartoon – (c) Ralph Ruthe / Distr. Bulls (Bullspress.de)
Die Tasse – (c) Alex Wunschel (Podpimp.de)
Das Foto in seiner Ganzheit – (c) NormCast.de

KategorienDiverses

eBay – noch bleibt alles wie bisher…

5. Juni 2012 Kommentare ausgeschaltet

Aus einem Infotext, der heute ankam:

(…) Die Einführung der neuen Zahlungsabwicklung auf dem gesamten deutschen und österreichischen eBay-Marktplatz wird sich voraussichtlich auf 2013 verschieben. Diese Verzögerung bedauern wir sehr. (…)

Nicht zuletzt aufgrund von vielen bereits erhaltenen positiven Rückmeldungen von Käufern und Verkäufern sind wir nach wie vor davon überzeugt, dass die Einführung der neuen Zahlungsabwicklung der richtige Schritt für unsere Käufer und Verkäufer auf dem eBay-Marktplatz ist.

Was bedeutet das für Sie als Verkäufer?

Bis zum Zeitpunkt, ab dem die neue eBay-Zahlungsabwicklung in Kraft tritt, werden wir ganzheitlich auf dem eBay-Marktplatz den herkömmlichen Zahlungsprozess wieder einführen, bei dem der Käufer direkt an den Verkäufer bezahlt. (…)

…das sind (aus meiner Sicht) sehr GUTE Nachrichten, eBay :-)

Hintergrund ist, dass eBay fuer seine "neue" Zahlungsabwicklung eine Lizenz benoetigt, die sie anscheinend noch nicht haben.

…aber vielleicht waren die Rueckmeldungen doch nicht so positiv, wie es fettgedruckt in dem Text behauptet wird? …die Gedanken sind frei…

Was bedeutet das fuer mich als Verkaeufer?

eBay bekommt eine Gnadenfrist. Doch spaetestens mit Einfuehrung des "neuen" Verfahrens war’s das dann, wie bereits hier beschrieben…

KategorienComputerkram

Android in der Virtual Box

2. Juni 2012 Kommentare ausgeschaltet

Das auf vielen Smartphones installierte Betriebssystem "Android" laesst sich auch am heimischen Rechner nutzen. Natuerlich nur bedingt, denn die Hardwareerkennung ist duerftig und nicht jeder PC oder Mac eignet sich dafuer. Um aber mal 'reinzuschnuppern und auch fuer so manche "App" bietet sich eine Installation in der Virtual Box oder VMware an. Somit besteht die Moeglichkeit, z.B. aus dem laufenden Windows heraus nebenbei ein wenig mit dem eigentlich fuer Smartphones oder Tablets gedachten Android-System zu spielen oder diverse Apps zu testen.

Das Ganze ist keine Hexerei und schnell installiert. Wie es geht, wird bei Netzwelt.de sehr gut, ausfuehrlich und nachvollziehbar beschrieben, so dass es hier nicht in voller Laenge wiederholt werden muss. Die Kurzform:

– Virtual Box -sofern noch nicht vorhanden- installieren => hier.
– Das Android – Image herunterladen => hier.
– Virtuelle Maschine einrichten, als Gastsystem "Linux" und dann "Other Linux" anwaehlen.
– Die heruntergeladene Android-Iso-Datei als CD einbinden (aehnlich wie z.B. hier).
– Die vorgegebenen Werte (Speicher, Festplatte, etc) koennen so uebernommen werden
– Virtual Box starten, den textbasierten Linux-Installationsanweisungen folgen

Android laesst sich dann auch mit der Maus bedienen, hierzu muss im oberen Menuepunkt "Maschine" die Option "Mauszeiger-Integration deaktivieren" angeklickt werden. Klingt unlogisch, ist es auch, funktioniert aber :) Danach zeigt sich die mehr oder weniger gewohnte Oberflaeche. Mit der rechten Maustaste werden gestartete Programmme / Apps beendet. Ansonsten laesst es sich aehnlich wie auf einem Smartphone bedienen und nutzen. Viele Optionen, wie z.B. das Telefon, funktionieren in Ermangelung der benoetigten Hardware natuerlich nicht, dennoch lassen sich diverse Spiele und/oder auch nuetzliche Anwendungen hier installieren und problemlos testen.

Natuerlich kann das heruntergeladene CD-Image auch gebrannt werden. Die so entstandene "Live-CD" ist bootfaehig. Doch der native Betrieb wird nicht unbedingt empfohlen, da wie gesagt die Hardwarerkennung recht duerftig ist. Die "Virtual Box" schafft die passenden Rahmenbedingungen, doch auch in ihr bleibt die Moeglichkeit, das System ohne Installation direkt zu starten, wodurch es aber langsamer und limitiert wird.

Das ganze, oben beschriebene Prozedere hat hier keine fuenf Minuten gedauert. Viel Spass…

KategorienComputerkram

YouTube-Verlinkungen

1. Juni 2012 Kommentare ausgeschaltet

Der Blogger und Rechtsanwalt Markus Kompa aus Muenster soll mehr als tausend Euro zahlen, weil er ein YouTube-Video auf seinem Blog verlinkt hatte, berichtet u.a. Welt Online:

"Der Münsteraner Blogger Markus Kompa ahnte nichts Böses, als er in seinem Blog zum Medienrecht in einem Beitrag einen Link auf ein Youtube-Video setzte, der Inhalt: Ein kritischer Bericht des ZDF-Magazins "Wiso" über den bayerischen Arzt Nikolaus Klehr und dessen angebliche Krebs-Heilmethoden.

Was Kompa nicht bedachte: Klehr geht seit Monaten höchst klagefreudig nicht nur gegen das ZDF vor, sondern auch gegen jeden, der den Wiso-Beitrag weiterverbreitet. Er sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Als Weiterverbreitung sehen Klehr und seine Anwälte auch bereits einen simplen Link zum Videoportal Youtube an.

Das Ergebnis: Kompa flatterte eine Abmahnung, dann eine einstweilige Verfügung plus Anwaltskostenrechnung ins Haus, weit über tausend Euro sollte ihn der Verweis auf den ZDF-Fernsehbeitrag bei Youtube kosten. (…)"

Kompa wollte und will das aber nicht akzeptieren und blaest zur Gegenwehr. Die zu Spenden aufgerufene Netzgemeinde zeigt sich teilnahmsvoll und somit besteht nun die Moeglichkeit, gegen dieses Urteil -sollte es rechtskraeftig werden- vorzugehen.

Einer Meinungskundgabe bezueglich des Herrn Klehr und seiner Aktivitaeten enthalte ich mich hiermit ausdruecklich. Ich verweise auf diese Sache, weil ein eventueller "Nebeneffekt" derselben grosse Auswirkungen fuer die "Blogger-Gemeinde" haben koennte…

Der "Otto-Normal-Blogger" (nicht abfaellig gemeint…) kann nicht saemtliche Hintergruende bezueglich der Entstehung und Rechtslage eines normalen (YouTube-) Videos hinterfragen. An dieser Stelle muessten schon professionelle Recherchen erfolgen, die z.B. fuer Privatpersonen nicht so ohne weiteres realisierbar sind. Somit muss (und wird!) meistens aufgrund des "gesunden Menschenverstandes" entschieden.

Videos mit offensichtlich-zweifelhaften Inhalten (Verbrechen, Propaganda…) oder diffamierenden Inhalten werden im allgemeinen von normal-denkenden Menschen nicht verlinkt. Wenn es -wie in diesem Fall- einer serioesen Quelle entstammt (ZDF) oder es sich z.B. um ein "Official Video" einer Musikband handelt, sollte (!) man eigentlich davon ausgehen duerfen, dass eine Verlinkung oder Einbettung desselben okay ist. Schliesslich gibt es bei YouTube fuer den Einspieler des Videos die Moeglichkeit, eben diese Optionen auch zu deaktivieren, also die externe Verwendung zu unterbinden.

Soll heissen: Ist ein YouTube- bzw. Onlinevideo ordnungsgemaess veroeffentlicht und freigegeben, dann sollte es auch weiterhin extern eingebunden werden duerfen. Schliesslich wollen die Urheber in den allermeisten Faellen auch, dass es eine grosse Verbreitung findet. Externe Seiten, Apps und soziale Netzwerke wie "Facebook" tragen erheblich dazu bei. Wenn aber nun durch so eine Geschichte, wie sie Markus Kompa derzeit wiederfaehrt, eine neue Abmahnwelle losgetreten werden koennte, ist das bedenklich, denn diese wuerde ja auch vor den riesigen Archiven der Blog-, Profil- und Webseiten dieser Welt nicht Halt machen.

Die sogenannte "Aktion Klehranlage" wird auf der Webseite von Markus Kompa erklaert:

(…) Da der Prozess aber nun einmal irgendwie finanziert werden muss, biete ich folgendes „Anlage-Modell“ an:

Wenn etwa jeder aus meiner Twitter-Timeline einen 20er spenden würde, wäre der Prozess bis einschließlich BGH spielend finanziert. Ein 20er entspricht in etwa den Kosten eines Abendessens in einem preiswerten Restaurant, zu dem mich vielleicht der eine oder andere sowieso einladen müsste, wenn mich Klehr plattklagt und ich dann auf der Strasse weiterbloggen muss. Man könnte einen 20er auch als Shareware-Honorar für meine über 1.000 Blogposts sehen, die offenbar viele Leser wenigstens unterhaltsam finden. Jedenfalls aber kann man 20,- € als Einsatz für einen Prozess, der wohl nicht ganz unwichtig ist, durchaus verschmerzen. Jeder 20er, der eingeht, ist auch ein Signal in Richtung Hamburg, dass diese unsägliche, das Grundgesetz verhöhnende Gängelei nicht „im Namen des Volkes“ geschieht. (…) Jeder Anleger, der 20,- € unter dem Vermerk „Klehranlage“ überweist, investiert zunächst in den laufenden Prozess. Im Erfolgsfalle wird die Einzahlung nach Abschluss der juristischen Gefechte anteilig wieder erstattet werden. Wer eine Rückerstattung seines Restanteils möchte, möge mir dann, wenn es soweit ist, per E-Mail seine Bankverbindung mitteilen. Ich schlage jedoch alternativ vor, Überschüsse in eine längst überfällige Stiftung oder einen Verein zu überführen, welche die Abwehr von querulatorischen Eingriffen in die Meinungsfreiheit im Internet in vergleichbaren Fällen finanzieren. Die Klehranleger werden dann mit irgendwelchen Tools befragt, welche Anliegen sie unterstützen möchten. Wie wir den Verein oder die Stiftung aufziehen, müssen wir noch prüfen. (…)"

Weitere Informationen hierzu gibt es bei www.kanzleikompa.de

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