LNB ist nicht gleich LNB

18. September 2010 Kommentare ausgeschaltet

Eine Satellitenschuessel ist schnell montiert und ausgerichtet, freie Sicht auf den betreffenden Satelliten vorausgesetzt. Meistens genuegen eine 60cm-Schuessel, wenige Meter Kabel und ein normales LNB zum Empfang der in diesen Breitengraden gelaeufigen Astra-Satelliten auf 19,2 Grad Ost. Die entsprechende Ausruestung gibt es fuer wenig Geld im Bau- oder Grossmarkt.

Doch dann, wenn erschwerte Bedingungen hinzukommen, trennt sich oftmals ganz schnell die Spreu vom Weizen. Das Szenario einer aufzubauenden Satellitenanlage sah kuerzlich so aus: Schuessel am anderen Ende des Grundstuecks, 50m Kabelweg pro Leitung. Ausserdem sollte kein (!) externer Multiswitch (=Stromfresser) angeschlossen werden. Fuer mehr als zwei Parteien musste also ein "Quad-LNB" her, welches diesen Multiswitch gleich eingebaut hat (nicht zu verwechseln mit "Quattro"-LNBs, die zwar auch vier Ausgaenge haben, die aber einen externen Multiswitch benoetigen).

Ein normaler Satellitenreceiver kann ein LNB mit Strom versorgen, wobei die Spannungen variieren, z.B. dann, wenn "gezappt" wird (Horizontal-Vertikal-Umschaltung). Auf langen Kabelwegen und natuerlich auch aufgrund fehlerhafter Uebergangsverbindungen (F-Stecker) kann die Stromversorgung eines LNBs aber schonmal zusammenbrechen. Waehrend Single- oder Zweifach-LNBs meistens noch gut funktionieren, haben Vierfach- (Quad-) LNBs mit eingebautem Switch einen schweren Stand und funktionieren oftmals erst dann, wenn wenigstens zwei daran angeschlossene Receiver gleichzeitig laufen. Die handelsueblichen 20-Euro-LNBs (z.B. "Quattris LPQ 444") funktionieren bei normalen Bedingungen innerhalb brauchbarer Parameter, versagen aber bei speziellen Konstellationen wie dieser, u.a. weil sie zuviel Strom benoetigen.

Als einwandfrei funktionierende Alternative hat sich das LNB der Firma ALPS erwiesen, welches mit unter 200mA Stromaufnahme sehr genuegsam ist. Man sollte sich ausserdem von den oftmals sensationsmaessig-aufgebrachten Angaben in punkto "Rauschmass" nicht blenden lassen. Das ALPS-LNB haelt seine angegebenen Werte ueber das ganze Spektrum, waehrend die Billig-Alternativen diese Werte oftmals nur unter kuenstlich hervorgerufenen Laborbedingungen innerhalb eines limitierten Bereichs aufweisen. Es ist aehnlich wie bei den Digitalkameras: Megapixel sind nicht alles, ein gutes Objektiv ist viel wichtiger.

Sehr gelobt werden uebrigens auch die LNBs der Firma "Inverto", da auch sie sehr "hellhoerig" und dabei ebenfalls sparsam sind…

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Kinder haften fuer ihre Eltern

16. September 2010 Kommentare ausgeschaltet

"Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen erwachsene Kinder grundsätzlich für den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern aufkommen. Selbst wenn die Kinder ein schlechtes Verhältnis zu ihren Eltern haben, entbindet sie dies laut dem Bundesgerichtshof nicht von ihrer Unterhaltspflicht. Lediglich in Ausnahmefällen kann in Deutschland ein Kind von der Unterhaltspflicht entbunden werden."
Quelle: Focus Online

Dieses Urteil hat eine weitreichende Wirkung und ist, wie mittlerweile einigen veroeffentlichten Interviews zu entnehmen war, fuer viele Leute existenzbedrohend, wenn nicht sogar existenzvernichtend. Ein gestriges Fallbeispiel praesentierte einen Endvierziger, der ein Haus gebaut hatte, welches noch mit Hypotheken belastet ist. Seine Mutter, mit der er sich schon Jahre zuvor komplett ueberworfen hatte, wurde krank und verursachte Pflegekosten im fuenfstelligen Eurobereich. Der Haeuslebauer wurde deswegen jetzt in die Pflicht genommen und kann seinen Traum vom Eigenheim erstmal begraben.

Irgendwie kommt mir das "klingonisch" vor, denn die Kinder muessen auf jeden Fall fuer die Eltern gerade stehen und koennen sich so gut wie nicht dagegen wehren. Ich ziehe den Hut vor denjenigen, die sich freiwillig und voellig selbstlos fuer die Eltern aufopfern, denn die haben sich zuvor ja auch fuer die Kinder "krummgelegt". Doch im Falle eines aus welchen Gruenden auch immer zerruetteten Familienverhaeltnisses ist so ein Urteil grundsaetzlich nicht anwendbar und duerfte noch zu einigen Prozessen fuehren…

Es gibt aber auch Gegenbeispiele. Ein hiesiger Verwandter hatte sich mit seiner Tochter heftigst zerstritten. Diverse, nach wie vor vorhandene Briefe zeugen davon. Jahrelang herrschte absolute Funkstille. Erst, als er dement und pflegebeduerftig wurde und einige Jahre durch die Stieftochter nebst ihrer Familie fuer ihn gesorgt worden war, mischte sich die Familie der leiblichen Tochter auf unflaetigste Art und Weise wieder in sein Leben ein. Schliesslich gab es ja was zu holen… Sie haben ihr Ziel erreicht, konnten und durften ploetzlich nach Anwendung diverser Rechtskniffe ueber das Eigenheim verfuegen, verkauften dieses und steckten ihn an einem anderen Ort in ein Pflegeheim. Unglaublich…

Dieses Beispiel und auch das eigentliche Ursprungsthema machen deutlich, dass es in diesem Land diesbezuegliche Schieflagen gibt, die der Willkuer viel zu oft freien Lauf lassen…

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NormCast 171

14. September 2010 Kommentare ausgeschaltet
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Kunst!

13. September 2010 Kommentare ausgeschaltet

ich bitte bei diesem alten Schul-Fundstueck um nachhaltige Ernsthaftigkeit… :-)

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Nur 45 Sekunden…

9. September 2010 Kommentare ausgeschaltet

Laut einem Bericht in der "ADAC-Motorwelt" (Ausgabe September 2010) muessen LKW-Fahrer "darauf achten, dass sie zuegig an ihren Kollegen vorbeiziehen". Konkret heisst das, dass ein Ueberholvorgang beim "Elefantenrennen" auf der Autobahn nicht laenger als 45 Sekunden dauern darf, sonst drohen bis zu 80€ Strafe.
"Ausserdem muessen Brummis mit einer Differenzgeschwindigkeit von mindestens 10 km/h fahren". Das stellt sich die Frage, wie man das ueberpruefen kann, denn oftmals dauert so eine Prozedur gefuehlte Stunden, was entsprechend lange Rueckstauschlangen zur Folge hat.

Schlimm ist es auch, wenn selbsternannte "Autobahnsheriffs" mit ihren PKWs extra-langsam an den LKWs vorbeizuckeln, um den Restverkehr auszubremsen. Alltaeglicher Wahnsinn…

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